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Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Christoph Hillenbrand, wird am Dienstag, den 23.03.2021, dem Bayerischen Landtag den Jahresbericht 2021 vorlegen.
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Der Kauf einer Immobilie stellt für den Staat regelmäßig eine Investition von erheblichem finanziellem Ausmaß dar. Die Vorgaben der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Haushaltsordnung sind dabei zwingend einzuhalten. Dies gilt auch bei der Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung und ganz besonders beim Erwerb von Immobilien über dem Verkehrswert. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat von 2018 bis 2020 verschiedene Überwertankäufe geprüft und dabei erhebliche Mängel festgestellt.
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Ziele des Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) sind die Entwicklung und der Einsatz einer bundesweit einheitlichen Software für die Steuerverwaltung. Bund und Länder arbeiten hierzu seit 2007 zusammen. Bis 2019 sind dabei Ausgaben von rund 1,2 Mrd. Euro angefallen, sie werden sich bis zum Jahr 2024 auf 2 Mrd. Euro erhöhen. Angesichts der erheblichen finanziellen Dimension des Vorhabens und der bisherigen Verzögerungen bei der Vereinheitlichung der Software hat der ORH aus seiner Prüfung drei Empfehlungen abgeleitet.
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Die Übermittlung von umfangreichen Vermieterdaten eines weltweit agierenden Vermieterportals sollte bald auch in Bayern die konsequente Besteuerung von Einnahmen aus kurzfristiger Wohnraumvermietung über das Internetportal ermöglichen. Diese Entwicklung begrüßt der Bayerische Oberste Rechnungshof ausdrücklich. Auch eine Überprüfung von erklärten Vermietungseinkünften wird so möglich.
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Mit Mehrausgaben von insgesamt 342 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Pandemie planen bisher Bund und Länder; Bayern rechnet mit bis zu 40 Milliarden Euro zusätzlichen staatlichen Ausgaben und 37,5 Milliarden Euro für Bürgschaften und Garantien. Dieses enorme Finanzvolumen stellte Christoph Hillenbrand, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), anlässlich der heutigen Haushaltsausschusssitzung des Bayerischen Landtags vor. Ob dieses Finanzvolumen sinnvoll und wirksam eingesetzt wird, werde der ORH - auch im Interesse der Steuerzahler - prüfen, so Hillenbrand.
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Am kommenden Mittwoch, 27.05.2020, ab etwa 10:15 Uhr, behandelt der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags in einer Sitzung 37 offene Fälle aus früheren Jahresberichten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Es geht dabei darum, wie die Staatsregierung die hierzu vom Landtag gefassten Beschlüsse umgesetzt hat. Die Ausschusssitzung wird als Livestream auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen.
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Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat heute über den Jahresbericht 2020 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) beraten sowie über die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. In den meisten Fällen griff der Haushaltsausschuss die Empfehlungen des ORH auf. Rechnungshof-Präsident Christoph Hillenbrand zeigte sich zufrieden mit den Reaktionen des Haushaltsausschusses auf die konkreten Hinweise und Empfehlungen des ORH in seinem Jahresbericht.
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Am kommenden Donnerstag, 14. Mai 2020, ab 9:15 Uhr, werden sich die Abgeordneten des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags mit dem ORH-Bericht 2020 beschäftigen.
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ORH-Präsident Hillenbrand stellt Ergänzungsband zum Jahresbericht 2020 vor
20 Milliarden Euro neue Schulden und weitere 20 Milliarden Euro Schulden für den BayernFonds sind eingeplant, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Das prägt den bayerischen Haushalt voraussichtlich für Jahrzehnte. Umso wichtiger ist nun Transparenz im Haushalt, aber auch, dass die enormen Mittel wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden.
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Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Christoph Hillenbrand, wird am Donnerstag, den 30.04.2020, dem Bayerischen Landtag den 151 Seiten starken Ergänzungsband zum Jahresbericht 2020 vorlegen.
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Der Bayerische Oberste Rechnungshof erkennt die Notwendigkeit und Dringlichkeit beabsichtigter Maßnahmen zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft grundsätzlich an. Angesichts des immensen Finanzvolumens des Sondervermögens von 20 Milliarden Euro und Garantien von bis zu 36 Milliarden Euro empfahl er am 16.04.2020 in einer Beratenden Äußerung Landtag und Staatsregierung, dieses nicht in einem Schattenhaushalt, sondern transparent im Haushaltsplan nachzuweisen. Das Budgetrecht des Landtags und seine damit verbundene Kontrollfunktion sollten stärker berücksichtigt werden.
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Die Corona-Krise fordert die uneingeschränkte Aufmerksamkeit aller staatlichen Organe. Deshalb legt der Bayerische Oberste Rechnungshof dem Landtag heuer ein verkürztes Prüfungsergebnis für das Haushaltsjahr 2018 vor. Damit kann das Parlament eine Entscheidung zur Entlastung der Staatsregierung treffen.
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Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Christoph Hillenbrand, wird am Dienstag, den 31.03.2020, dem Bayerischen Landtag den Jahresbericht 2020 vorlegen.
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Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Christoph Hillenbrand, wird am Dienstag, den 31.03.2020, dem Bayerischen Landtag den Jahresbericht 2020 vorlegen.
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