25 Jahre Salzburger Landesrechnungshof
Diese Verantwortung beziehe sich zunächst darauf, eine effektive Finanzkontrolle sicherzustellen, so Hillenbrand. Diese sei für die Funktionsfähigkeit unserer politischen Ordnung unabdingbar. Sie sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Parlamente ihre vornehmste Aufgabe auch wahrnehmen können, die Regierung zu kontrollieren.
Darüber hinaus seien Rechnungshöfe wegen der ihnen durch die Unabhängigkeit zukommenden besonderen Glaubwürdigkeit ganz unmittelbar auch Garanten für die Akzeptanz jedes demokratischen Systems. Und Demokratie lebe davon, dass die Bürger denjenigen vertrauen, denen sie Macht auf Zeit übertragen.
Rede des Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs Christoph Hillenbrand anlässlich der Festveranstaltung 25 Jahre Salzburger Landesrechnungshof am 20. Juni 2018 in Salzburg.
Es gilt das gesprochene Wort!
In wenigen Tagen, am 1. Juli, wird es 25 Jahre her sein, dass mit Inkrafttreten des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes der Ausbau der Kompetenzen und zugleich auch die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs grundlegend erweitert wurden, was sich insbesondere in den neuen Bestimmungen zur Rechtsstellung seines Direktors niederschlug.
Zum Jubiläum gratuliere ich herzlich. Die Glückwünsche des Bayerischen Obersten Rechnungshofs dazu zu übermitteln, ist mir ein ausgesprochenes Anliegen.
Hochwürdige Vertreter der Religionsgemeinschaften,
sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Dr. Pallauf und verehrte Abgeordnete des Salzburger Landtags,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl und weitere Mitglieder der Landesregierung,
gerne nutze ich die Gunst des Tages, um die Mitglieder des Landtags zu Ihrer Wahl und Frau Landtagspräsidentin sowie die Vertreter der Landesregierung zur Angelobung zu beglückwünschen.
Sehr geehrter Herr Direktor Hillinger und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Salzburger Landesrechnungshofs,
hohe Festversammlung,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
beginnen will ich mit einem Geständnis: Als mir Magister Hillinger die Ehre antrug, heute hier als Festredner „von drent“, also von jenseits der Salzach, zu sprechen, zögerte ich kurz. Ich bin ja erst zwei Jahre im Amt, also fast noch Novize im Kreis der Rechnungshofchefinnen und -chefs. Und zweimaliger Urlaub jedes Jahr im schönen Salzburger Land sowie zwischendrin ab und zu die ZIB2, vermitteln mir halt weder Kenntnis hiesigen Rechts noch der Materien, die der LRH im letzten Vierteljahrhundert geprüft hat. Womöglich habe ich ja sogar genau das Spannendste versäumt.
Derlei Bedenken wusste Direktor Hillinger sogleich charmant zu zerstreuen. Zudem setzte er bei seiner Werbung seine schärfste Munition ein und rückte mir mit gleich 25 - zertifiziert - echten Mozartkugeln zu Leibe.
Da sagte ich natürlich gerne zu. Es freut und ehrt mich, hier sprechen zu dürfen. Und ich bekenne in Anlehnung an eine Devise, die 1832 ein österreichischer Schütze bei einem Fest des bayerischen Königshauses nahe Rosenheim ausbrachte:
„Rinnt in meinen Adern auch kein hiesig Blut,
bin ich doch Salzburg herzlich gut“.
Liebe Festgäste,
Der Salzburger Landesrechnungshof unterliegt, wie es das Gesetz ausdrückt, bei seinen Kontrollaufgaben „keinerlei Weisungen der Landesregierung oder des Landeshauptmanns“.
Kennzeichen der Unabhängigkeit ist die institutionelle Distanz zwischen Prüfer und Geprüftem, denn Kontrolle kann nur wirken, wenn Kontrolleur und Kontrollierte nicht identisch sind.
In Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit stabil gestärkt zu sein, ist besonderen Gedenkens wert. „Unabhängigkeitsfeste muss man feiern, wie sie fallen“, sagt Magister Hillinger. Tatsächlich geht es dabei ja auch um ein ganz besonderes Privileg.
Unabhängigkeit bedeutet nämlich keineswegs, losgelöst von allen Bindungen nur eigenen Interessen und Neigungen folgen zu dürfen. In der Unabhängigkeit, die den Organen der externen Finanzkontrolle zukommt, liegt vielmehr eine große Verantwortung.
Diese Verantwortung bezieht sich zunächst darauf, eine effektive Finanzkontrolle sicherzustellen. Diese ist für die Funktionsfähigkeit unserer politischen Ordnung unabdingbar.
Sie ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Parlamente ihre vornehmste Aufgabe auch wahrnehmen können, die Regierung zu kontrollieren.
Darüber hinaus sind Rechnungshöfe wegen der ihnen durch die Unabhängigkeit zukommenden besonderen Glaubwürdigkeit ganz unmittelbar auch Garanten für die Akzeptanz jedes demokratischen Systems. Und Demokratie lebt davon, dass die Bürger denjenigen vertrauen, denen sie Macht auf Zeit übertragen.
Zwischen April 2016 und April 2017 wurden in einer Umfrage europaweit junge Menschen bis zu 34 Jahren, die sog. Generation What, unter anderem zu ihrem Vertrauen in die Politik befragt.
In Österreich hatten danach immerhin 66% der jungen Leute kein oder nur wenig Vertrauen in die Politik. In den meisten europäischen Ländern lag dieser Wert sogar noch schlechter. Vertrauensbildende Maßnahmen sind deshalb mehr denn je von Nöten.
Rechnungshöfe leisten hier einen enorm wichtigen Beitrag, dieses Vertrauen zu stärken. Mit ihnen ist sichergestellt, dass es eine von der Regierung unabhängige Instanz gibt, die dem Staat in die Kasse schaut. Und darauf achtet, dass dieser sorgsam mit dem hart verdienten Geld der Steuerzahler umgeht und es rechtskonform und wirtschaftlich einsetzt.
Denn die Steuergelder, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben verwendet, sind ihm ja nur anvertraut: sie werden von der Allgemeinheit, den Bürgern, aufgebracht und zur Verfügung gestellt. Der Staat ist also ein Treuhänder für die Bürger.
Ein solches Treuhandverhältnis erfordert unabhängige Kontrolle, Verantwortung und eine Rechenschaft, die von Einflüssen der Kontrollierten wie sonst von außen geschützt ist.
Und weil Rechnungshöfe die Prüfungsergebnisse mit ihren Berichten auch transparent machen, wirken sie vertrauensbildend. Denn Transparenz ist die Voraussetzung dafür, dass Vertrauen entstehen und wachsen kann.
Wie viel Erwartungen in die vertrauensbildende Arbeit der Rechnungshöfe inzwischen gesetzt werden, entnahm ich Anfang Juni auch den Salzburger Nachrichten. Diese berichteten, dass laut Regierungsprogramm der hier neu gebildeten Koalition künftig eine bestimmte Prozentzahl von Wahlberechtigten in der Lage sein soll, dem Landesrechnungshof von außen einen Prüfauftrag zu erteilen - so wie das schon in der Steiermark der Fall sei.
Ob damit der Salzburger Landesrechnungshof zu einem Rechnungshof des Volkes wird, werden wir in Bayern mit Interesse verfolgen.
Zum Austausch dazu, wie auch zu weiteren uns gemeinsam berührenden Themen darf ich an dieser Stelle die Salzburger Kolleginnen und Kollegen herzlich nach München einladen.
Da mag man jetzt im Publikum vielleicht ganz genau hinhören. Drohen wegen solcher Treffen womöglich bald Prüfungen im Duett? Da darf ich gleich beruhigen und zu Protokoll geben, dass ich damit nicht von der gemeinsamen Prüfung mancherlei grenzüberschreitender Projekte spreche. Sonst grüßt man mich künftig hier womöglich nur noch mit der Formel: „Wir sehen Sie gerne, wenn Sie hier eingeladen sind!“
Das würde ich gerne vermeiden, schließlich möchte ich hier weiter Urlaub machen.
Tatsächlich geht es mir mit meiner Anregung um ganz aktuelle Themen, mit denen wir uns in Österreich und Deutschland gleichermaßen auseinanderzusetzen haben. Dazu zählt etwa die seit Ende Mai geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung oder die von der EU seit Jahren vorangetriebenen Überlegungen zu neuen Rechnungslegungsvorschriften für die öffentliche Hand - Stichwort EPSAS.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rechnungshöfe können ihre Vorschläge und Empfehlungen nicht selbst umsetzen, sie haben - auch das folgt aus der Gewaltenteilung - keine exekutiven Befugnisse. Ich will dazu aber die oft zitierten Bilder vom „zahnlosen Tiger“ oder dem „Ritter ohne Schwert“ nicht bemühen, weil sie nur die halbe Wahrheit sind.
Es stimmt zwar - Rechnungshöfe können nichts anordnen oder durchsetzen. Aber sie sind gleichwohl nicht wirkungslos. Die Wirkungen stellen sich manchmal nur etwas zögernder ein, etwa weil die geprüften Stellen überzeugt werden wollen, was zuweilen auch etwas dauern kann.
Für die Wirksamkeit von Rechnungshöfen kann öffentliche Diskussion über Prüfungsergebnisse Positives auslösen. Öffentlichkeit kann mit dazu beitragen, die vom Rechnungshof angestoßenen Veränderungen voranzubringen, gerade wenn die Wucht der öffentlichen Meinung für die Sache streitet.
Dabei kommt neben Debatten in den Parlamenten auch den Medien wegen deren Multiplikatorfunktion eine wichtige Rolle zu. Rechnungshöfe sollten sich deshalb nicht scheuen, den Kontakt mit den Medien zu suchen und zu pflegen. Wohlgemerkt - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Dabei haben sie selbstverständlich etwa Rechte Dritter und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
Überhaupt sind Rechnungshöfe gut beraten, wenn sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Öffentlichkeit herstellen. Denn das ist wesentlicher Teil der Transparenz, die sie im staatlichen Haushaltswesen schaffen. Gerade diese trägt, wie bereits ausgeführt, zum Vertrauen der Bürger in den Staat maßgeblich bei.
Der Salzburger Landesrechnungshof ist auf diesem Feld sicher gut unterwegs: Nicht nur sein Tätigkeitsbericht, sondern auch die Ergebnisse einzelner Prüfungen veröffentlicht er auf seiner Website. Hinsichtlich der öffentlichen Wahrnehmung dieses Landesrechnungshofs kann ich nur neidlos feststellen: Salzburg vorn!
Er übertrifft nämlich allein mit seinem Namen jedenfalls seinen viel älteren und größeren Nachbarn, den über 200 Jahre zählenden Bayerischen Obersten Rechnungshof.
Unbestechlicher Maßstab dafür ist das Internet. Während früher nur das existent war, was in den Akten stand, zählt heutzutage ja fast nur noch, wer und was im Internet vorkommt. Jedenfalls wenn ich Bayerischer Oberster Rechnungshof „google“, finde ich rund 8.000 Treffer, dagegen entfallen auf Salzburger LRH 26.700 Treffer. Offenbar haben sie doch die interessanteren Themen!
Vielleicht müssen die Rechnungshöfe die Öffentlichkeit aber noch stärker als bisher an den Ergebnissen und Wirkungen ihrer Arbeit teilhaben lassen.
Das ist eine Frage, die auch wir uns immer wieder stellen. Etwa wenn wir die von uns im Jahresbericht benutzte Sprache diskutieren.
Ohne Frage wird die Aufnahme durch die Bürger erleichtert, wenn die Berichte klar und verständlich formuliert und ansprechend präsentiert werden. Das zu erreichen kann übrigens recht anstrengend werden, wenn sich wie bei uns am Bayerischen Obersten Rechnungshof ein aus 16 richterlich unabhängigen Mitgliedern bestehendes so genanntes Großes Kollegium, in dem ich nur primus inter pares bin über die 240 Seiten unseres Jahresberichts beugt. Die dafür ausgewählten 24 Prüfungsberichte über Wochen zu diskutieren und sodann mehrheitlich zu beschließen, ist ein gewaltiger Aufwand.
Allerdings dient der aber zweifellos der Qualitätssicherung und trägt damit zur Überzeugungskraft unserer Empfehlungen bei.
Wenn wir nun die Berichte auch noch mit Karikaturen würzen wollten, wie es die Schweizer Kollegen der Eidgenössischen Finanzkontrolle im Interesse größerer öffentlicher Aufmerksamkeit für ihren Jahresbericht tun, bestünde allerdings die Gefahr, dass die Beratungen sich so lange hinziehen könnten, dass der Termin für die Veröffentlichung des Berichts verschoben werden muss.
Verehrte Festgäste,
Salzburg vorn, was ich bereits feststellte, gilt in Sachen Landesrechnungshof auch in anderer Hinsicht:
Der Salzburger Landtag übertrug mit Wirkung ab 01.04.2012 dem Landesrechnungshof neue Prüfmöglichkeiten zur Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, von Fonds, Stiftungen und Anstalten, die von diesen Gemeinden verwaltet werden sowie von Unternehmungen, an denen diese Gemeinden mit mindestens 50% beteiligt sind.
Dem lag eine Reform der Bundesverfassung von 2011 zugrunde. Es war der Salzburger Landtag, der diese Gelegenheit beim Schopf packte und dem Landesrechnungshof als erstem in Österreich die autonome Prüfkompetenz für Gemeinden unter 10.000 Einwohner übertrug und damit einen prüfungsfreien Raum von erheblichem Ausmaß schloss - 97% aller Gemeinden unterlagen ja zuvor keiner unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle.
So entschiedenes Handeln trägt hier offenbar zu einem besonders positiven Lebensgefühl bei. Immerhin lagen die Salzburger 2016 laut Meinungsumfragen in der Spitzengruppe der glücklichsten Länder Austrias. Ob das auch mit dieser Neuerung zusammenhängt, mag womöglich die eine oder andere vom Landesrechnungshof geprüfte Stelle differenzierter sehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn Rechnungshöfe als Ausfluss ihrer Unabhängigkeit zu Recht das Privileg genießen, Zeit und Umfang der Prüfungen selbst bestimmen zu können, sollte das nicht dazu verleiten, auf Qualität zu verzichten.
Dazu gehört natürlich in erster Linie eine sorgfältige Ermittlung der Sachverhalte und eine Beurteilung, die auf einer fundierten und robusten Analyse beruht. Das erreicht man nur mit harter Arbeit im Detail. Das Prüfgeschäft ist oft Kärrnerarbeit und verlangt neben einem detektivischen Gespür Geduld und Beharrlichkeit. Gefragt ist da der Typus des zähen Prüfers mit Mut vor Königsthronen und dem Wissen, dass hinter jeder Art von Zahlen das Abenteuer lauern kann.
Schnell kommt man allerdings als Prüfer in den Ruf eines Besserwissers, der es leicht hat, hinterher über Sachverhalte zu urteilen, die zum Zeitpunkt, als Entscheidungen zu treffen waren, vielleicht noch nicht so gut überschaubar waren wie im Nachhinein.
Deshalb hängt die Akzeptanz der Arbeit eines Rechnungshofs auch davon ab, dass er in seiner ex-post-Betrachtung die Arbeit der geprüften Stellen auch wertschätzt, selbst wenn bei der Prüfung Defizite oder Verbesserungsmöglichkeiten erkannt werden. Ein Rechnungshof muss überzeugen, um wirksam zu werden und dazu hilft maßgeblich, wenn er auch den Blickwinkel der geprüften Stelle in seiner Bewertung berücksichtigt.
Dazu muss kommen eine risikoorientierte und faktenbasierte Prüfungsplanung, die möglichst in eine strategische Planung eingebettet sein sollte. So versuchen wir immer wieder, bei unseren jährlich rund 300 Prüfungen Schwerpunkte zu bilden.
Nicht zuletzt ist eine Termin- und Meilensteinplanung für die Prüfungen wichtig: Denn der Maßstab, den wir an geprüfte Stellen anlegen, sollte auch für uns selbst gelten: Tätigkeiten effizient und effektiv wahrzunehmen. Schließlich hat auch ein Rechnungshof gegenüber dem Steuerzahler die Verpflichtung, seine Ressourcen angemessen und wirtschaftlich einzusetzen. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Rechnungshöfe diesem Anspruch vorbildlich entsprechen sollten.
Beim Thema Qualität der Prüfungsergebnisse kommt man dann auch nicht um eine methodische Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung herum.
In einer Evaluation wird kritisch zu hinterfragen sein, an welchen Stellen sich das Prüfungskonzept eventuell nicht bewährt hat und welche Konsequenzen daraus für künftige Prüfungen zu ziehen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Lassen Sie mich noch die zunehmend wichtiger werdende Rolle der Rechnungshöfe als Berater von Exekutive und Legislative ansprechen. Die Expertise der Rechnungshöfe als Berater leitet sich ab aus den Erfahrungen und Erkenntnissen aus deren umfangreichen Prüfungsportfolio.
Freilich steht Beratung durchaus in einem Spannungsverhältnis zur Prüfung. Denn mit ihr macht sich ein Rechnungshof faktisch zur Partei und kann denselben Sachverhalt anschließend kaum mehr unvoreingenommen prüfen.
Gleichwohl steht den Rechnungshöfen mit dem Format „Beratung“ ein smartes Werkzeug zur Verfügung. Damit lassen sich zeitnah, quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, Anstöße für Verbesserungen geben.
Das entspricht einem modernen Verständnis eines Rechnungshofs, der nicht nur rückwärtsschauend mahnt und kritisiert, sondern auch zukunftsorientiert berät. Kann der Rechnungshof dabei präventiv überzeugen, dann ist er noch wirksamer bei der Vermeidung von Fehlverwendung oder gar Verschwendung von Steuergeld.
Rechnungshöfe begutachten aber nicht allein Einnahmen und Ausgaben. Ein ganz besonderes Augenmerk gilt der Verschuldung der öffentlichen Haushalte.
Regelmäßig appellieren Rechnungshöfe, die vielerorts seit Jahren, aber sicher nicht ewig anhaltende gute Konjunktur dafür zu nutzen, Schulden abzubauen. Dazu bedarf es nicht nur der Berufung auf Keynes. Es geht hier doch auch um einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Denn es wäre unfair, wenn unsere Kinder und Enkelkinder mit finanziellen Lasten beladen werden gerade für konsumtive Leistungen, die sie selbst nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Freilich sind sich Rechnungshöfe dabei bewusst dass sie, auch wenn ihre Vorschläge hin und wieder auch im politischen Raum wirken, die finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen und Folgen politischen Handelns lediglich begleiten. Die politischen Entscheidungen als solche bleiben in ihrer jeweiligen Zuständigkeit Exekutive und Legislative vorbehalten.
Verehrte Festgäste!
2014 stellte der damalige deutsche Bundespräsident Joachim Gauck anlässlich der Feier des 300. Geburtstags des Bundesrechnungshofs fest, die Besonderheit der Rechnungshöfe sei nicht, „dass sie perfekt und vollkommen wären, sondern dass sie in der Lage sind, Fehler zu korrigieren, sich zu wandeln und im gesellschaftlichen Gespräch neue Wege zu finden. Für die öffentliche Debatte darüber, wie sich unser Gemeinwesen organisieren soll, damit es zukunftsfähig bleibt, ist die Expertise der Rechnungshöfe unverzichtbar.“
Ich meine, das damit an uns Rechnungshöfe erhobene Postulat, up to date zu bleiben, gilt angesichts ständig neuer Herausforderungen und wegen der stetigen Änderung des zu beachtenden rechtlichen Rahmens nicht nur für die altgedienten, sondern sicher gleichermaßen für noch junge Rechnungshöfe unter uns.
Beim Ringen des Salzburger Landesrechnungshofs darum, wie er seinen Auftrag immer wieder neu erfüllen und wie er besser auf die Erwartungen von Parlament und Öffentlichkeit eingehen kann, wünsche ich ihm, seinem Direktor und alle seinen engagierten Prüferinnen und Prüfern für viele weitere Jahre Mut, Kraft und den verdienten Erfolg.
Schließen möchte ich mit einer heiteren Devise für die kommenden Jahre: Mit 25 ist man jung genug, um Fehler zu machen, aber alt genug, um zu wissen, welche man besser vermeidet.