Entscheidungsgremien

Entscheidungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs in Prüfungsangelegenheiten werden kollegial gefasst, d.h. durch Beratung und Abstimmung in dafür vorgesehenen Gremien. Der ORH hat aber keine Möglichkeit, die Ergebnisse seiner Prüfung unmittelbar durchzusetzen (vgl. Prozesse).