TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Beitragsbild 2026 AT
© ORH

Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (HGr. 5) stiegen im Vergleich zu 2023 um 436,8 auf 6.704,9 Mio. € (+7,0 %).

Tabelle 17 Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
© ORH

Die sächlichen Verwaltungsausgaben stiegen um 393,4 auf 6.317,9 Mio. € (+6,6 %) an. Hierzu zählen insbesondere die Ausgaben für den Geschäftsbedarf, die Bewirtschaftungskosten, die Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten sowie für Mieten und Pachten. Auch die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird als sächliche Verwaltungsausgabe bewertet. Der Anstieg ist insbesondere auf die höheren Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern zurückzuführen.

Die Ausgaben für den Schuldendienst umfassen die Zins- und Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben für die Schulden am Kreditmarkt werden jedoch nicht hier nachgewiesen, sondern direkt bei der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abgesetzt (vgl. TNr. 6). Die Zinsausgaben am Kreditmarkt sind 2024 - im Gegensatz zu den Vorjahren - um 38,2 Mio. € (vgl. TNr. 13) gestiegen. Dabei beliefen sich die Ausgaben für Zinsen und sonstige Ausgaben zur Kreditbeschaffung beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) auf 27,7 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €). Der Anstieg der Zinsausgaben insgesamt ist insbesondere auf die Nachholung aufgeschobener Anschlussfinanzierungen (vgl. TNr. 1.3) und den damit verbundenen Anstieg bei den valutierten Kreditmarktschulden für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) und dem Stabilisierungsfonds Finanzmarkt BayernLB (Kap. 13 60) sowie das allgemein höhere Zinsniveau zurückzuführen (vgl. TNr. 13).