Allgemeine Verordnung die Errichtung und Bildung des obersten Rechnungshofes im Königreich Bayern betreffend vom 20.10.1812 - Auszug -
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200 Jahre ORH

Das Königreich Bayern stand bei seiner Gründung 1806 vor einem riesigen Berg Staatsschulden. Die übernommenen Gebiete führten nicht nur zu einer Vergrößerung des Landes, sondern auch zu hohen Schulden für das neue Königreich. Aber niemand kannte den genauen Schuldenstand. Auch über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben des Staates gab es keine verlässlichen Zahlen. Das Kassenwesen war durch die dezentral organisierte Finanzverwaltung undurchsichtig, und manchem Beamten fehlte es an der in Geldangelegenheiten notwendigen Zuverlässigkeit. Um die Missstände zu beseitigen, kam es in mehreren Schritten zu einer umfassenden Reform der Finanzverwaltung. Zunächst wurde eine zentrale Haushaltsrechnung auf den Weg gebracht. Für die Ermittlung des Schuldenstands und der Zinsbelastungen gründete König Max I. Joseph am 20.08.1811 die „Königlich-Baierische Staats-Schuldentilgungs-Kommission". In der von Max I. Joseph und Graf von Montgelas unterzeichneten Verordnung hieß es dazu: Lesen Sie hier weiter

Feierstunde am 18.10.2012

Aus Anlass des 200-jährigen Bestehens des ORH fand am 18.10.2012 eine Feierstunde im Senatssaal des Münchener Maximilianeums statt.