TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
2024 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 27.963,4 Mio. € verausgabt. Dies waren 776,3 Mio. € (+2,9 %) mehr als im Vorjahr.
Kommunaler Finanzausgleich
Den größten Anteil an den Ausgaben hatten 2024 die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (Kap. 13 10). Diese stiegen 2024 deutlich um 308,7 Mio. € (+3,8 %, Vorjahr: +0,3 %) auf 8.335,0 Mio. €.
Die Ausgaben für den gesamten Kommunalen Finanzausgleich beliefen sich in 2024 (Kap. 13 10) auf 11.405,1 Mio. € (Vorjahr: 10.862,6 Mio. €).
Härtefallfonds Bayern
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 06.11.2022 wurde der „Härtefallfonds Bayern“ (Kap. 13 23) neu eingerichtet. Beim Härtefallfonds Bayern handelte es sich, zusätzlich zu den Entlastungspaketen des Bundes, um einen ergänzenden Schutzschirm für Bayern, um die Folgen der Energiekrise abzumildern.[1]
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen gingen 2024 um 585,5 auf 145,6 Mio. € zurück. Diesen Ausgaben standen Einnahmen aus Bundesmitteln von 116,8 Mio. € (vgl. TNr. 5) gegenüber.
Weitere Veränderungen
- Weitere Veränderungen[2] im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen waren:
- Beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) gingen die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen um 645,5 auf 15,8 Mio. € zurück.
- Für die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus den Zuweisungen des Bundes für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kap. 10 03 Tit. 633 02) beliefen sich die Ausgaben auf 1.295,0 Mio. € (+168,2 Mio. €). Diesen Ausgaben stehen zweckgebundene Zuweisungen des Bundes in entsprechender Höhe gegenüber.
- Für die Leistungen nach dem Schulfinanzierungsgesetz (Kap. 05 03) stiegen die Ausgaben 2024 um 165,1 auf 2.203,3 Mio. € an.
- 2024 stiegen die Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (Kap. 03 13) um 135,2 auf 845,8 Mio. € an. Der Großteil der Ausgaben entfiel dabei auf die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden gemäß Art. 8 AufnG.
- Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wurden 3.264,4 Mio. € (Vorjahr: 3.156,5 Mio. €) verausgabt (Kap. 10 07 TG 88 bis 95). Die Steigerung um 107,8 Mio. € betraf im Wesentlichen die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG.
- 2024 stiegen die Ausgaben für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz für den Miet- und Lastenzuschuss (Kap. 09 04 Tit. 681 01 und Tit. 681 02) um 93,0 auf 446,6 Mio. € an.
- Für die Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder
- -ausfallleistungen (Kap. 10 03 TG 71) stiegen die Ausgaben 2024 um 70,0 auf 382,8 Mio. € an.
- Die Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich des SPNV (Kap. 09 07) stiegen um 62,1 auf 1.738,6 Mio. € an. Davon entfiel der Großteil auf die vom Freistaat an die Verkehrsunternehmen zu leistenden Bestellentgelte (1.702,6 Mio. €, +62,7 Mio. €). 2024 wurden für das Deutschlandticket 621,4 Mio. € verausgabt (+187,4 Mio. €).
- Die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Zuweisungen des Bundes gemäß § 46 SGB II (Kap. 10 05 Tit. 633 01) stiegen 2024 um 58,7 auf 957,0 Mio. €. Die Ausgaben sind vollständig durch Einnahmen aus Bundesmitteln gedeckt.
[1] Vgl. TNrn. 52 und 58.
[2] Veränderung um mehr/weniger als 50,0 Mio. €.
