TNr. 11 Besondere Finanzierungsausgaben
Die besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) gingen 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1.029,2 auf 3.284,3 Mio. € (-23,9 %) zurück.
Die Zuführungen an die Rücklagen gingen 2024 um 1.055,1 auf 3.217,2 Mio. € (-24,7 %) zurück. Hiervon betrafen 2.725,0 Mio. € (-34,0 %) die Zuführung an die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage; 140,6 Mio. €[1] (-1,0 %) gingen an den Pensionsfonds (vgl. TNr. 12.1). Die haushaltstechnischen Verrechnungen erhöhten sich um 25,9 auf 67,1 Mio. €.
[1] Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Zentralrechnung 2024; die Buchungen im Nachmonat wurden berücksichtigt.
