TNr. 13 Schuldenstand und Zinsen

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Die valutierten Schulden am Kreditmarkt zum 31.12.2024 lagen bei 17,8 Mrd. €. Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen reduzierten sich um 0,6 auf 18,6 Mrd. €. Werden diese vollständig in Anspruch genommen, erhöhen sich die valutierten Schulden am Kreditmarkt auf 36,4 Mrd. €.

Beim Sonderfonds Corona-Pandemie wurden 200,0 Mio. € Schulden dauerhaft getilgt.

Der Schuldenstand und die Zinszahlungen stellen sich wie folgt dar:

Tabelle 29 Staatsschulden am Jahresende
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Tabelle 30 Zinsausgaben
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Bei den Schulden am Kreditmarkt handelt es sich um Schuldscheindarlehen und Landes­schatzanweisungen.

2024 nahm das FM für den Allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) keine zinsrelevanten Darlehen zur Anschlussfinanzierung der auslaufenden Kredite von 784,0 Mio. € auf; die fällige Anschlussfinanzierung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 HG 2024/2025 vollständig aufgeschoben. Beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) wurden 2024 zinsrelevante Darlehen von 705,0 Mio. € zur Anschlussfinanzierung und zur Nachholung aufgeschobener Anschlussfinanzierungen aus dem Jahr 2023 aufgenommen, die restlichen Anschlussfinanzierungen von 1.914,0 Mio. € wurden ebenfalls aufgeschoben. Beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) wurden 2024 für die nicht dauerhaft getilgten Darlehen des Jahres 2024 sowie die Nachholung aufgeschobener Anschlussfinanzierungen früherer Jahre zinsrelevante Kredite in Höhe von 1.731,0 Mio. € aufgenommen (vgl. TNr. 1.3). Die übertragenen Anschlussfinanzierungen beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB reduzierten sich um 1,1 auf 0,5 Mrd. €. Das HG 2024/2025 sah weder für den Allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) noch für den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) eine dauerhafte Netto-Schuldentilgung vor. Dagegen war beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) eine dauerhafte Netto-Schuldentilgung von 50,0 Mio. € vorgesehen. Zudem wurden dort im Zuge des Jahresabschlusses 2024 weitere 150,0 Mio. € dauerhaft getilgt.[1]

Der ORH stuft das Schuldenportfolio des Freistaates aufgrund seiner konservativen und langfristigen Struktur als risikoarm gegenüber Zinsänderungen ein.

Die Schulden beim Bund sind Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus, die als zweckgebundene Darlehen ausgereicht und entsprechend ihres Rückflusses getilgt werden. In geringem Umfang werden die Darlehen auch in Zuschüsse umgewandelt.

Vorübergehend nicht benötigte liquide Mittel, vor allem der Rücklagen und Sondervermögen, wurden gemäß Art. 8 Abs. 3 HG 2024/2025 dazu genutzt, die Anschlussfinanzierung fälliger Altschulden zu verschieben. Die Kreditaufnahme wird nachgeholt, wenn diese Mittel wieder für ihre eigentlichen Zwecke benötigt werden. Aus diesem Grund werden die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen als Kreditermächtigungen übertragen und der haushaltsmäßigen Staatsverschuldung hinzugerechnet (vgl. TNr. 1.3).



[1]     Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BayHO.