TNr. 17 Entwicklung der Ausgabereste

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Die Ausgabereste sind 2024 insgesamt um 1,6 Mrd. € zurückgegangen, wobei die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt erstmals seit Jahren wieder leicht rückläufig waren (-0,2%).

Die Ausgabereste sind in den letzten zehn Jahren um 100,2% angestiegen und belaufen sich zum 31.12.2024 auf 10,8 Mrd. €. Nach Auffassung des ORH sind die anhaltend hohen Ausgabereste darauf zurückzuführen, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird. Der ORH empfiehlt, Ausgabereste weiter abzubauen.

Ausgabereste können gebildet werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Übertragung und Inanspruchnahme der übertragbaren Ausgabemittel bedürfen allein der Einwilligung des FM.[1]

Die Ressorts beantragen die Übertragung der Ausgabereste beim FM mittels Resteplan. Dieser ist über die IHV-Verfahrenskomponente Restebearbeitung/Jahresabschluss zu erstellen. Hierbei können die Ressorts zunächst selbstständig nicht mehr benötigte, übertragbare Ausgabemittel in Abgang stellen. Im Einwilligungsverfahren können vom FM zusätzliche Ausgabereste eingezogen werden. Für 2024 ergibt sich folgendes Bild:

Tabelle 39 Ausgabereste je Ressort
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Für die in den Vorjahren begonnenen und in 2025 noch fortzusetzenden Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) Ausgabereste von 119,8 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mrd. €) übertragen. Für die Abwicklung des Härtefallfonds Bayern wurden noch 3,2 Mio. € übertragen. Soweit die Ausgabereste beim Sonderfonds Corona-Pandemie und dem Härtefallfonds Bayern noch für die Abfinanzierung der bereits begonnenen Maßnahmen benötigt werden, wurden diese für das Haushaltsjahr 2025 auf die entsprechenden Titel in den Epl. der jeweils fachlich zuständigen Ressorts umgesetzt. Damit stehen ab dem Haushaltsjahr 2025 bei Kap. 13 19 und 13 23 keine Ausgabereste mehr zur Verfügung.

Ende 2024 betrugen die Ausgabereste in folgenden Fällen mehr als 100 Mio. €:

  • „Große Baumaßnahmen“ der Anlage S
876,0 Mio. € (-91,2 Mio. €)
  • SPNV
    (Kap. 09 07)
755,1 Mio. € (-118,4 Mio. €)
  • Hightech Agenda Bayern (Plus) - ohne Anlage S
    (Kap. 07 02 und 15 02)
477,8 Mio. € (-289,0 Mio. €)
  • Leistungen nach dem BayÖPNVG
    (Kap. 13 10 TG 81)
     411,3 Mio. € (-220,5 Mio. €)
  • Allgemeine Wirtschaftsförderung
    (Kap. 07 03)
340,3 Mio. € (-58,2 Mio. €)
  • Maßnahmen nach EU-Verordnung Nr. 1305/2013 zur ELER-Förderung - Förderperiode 2014 bis 2020 und Übergangszeitraum sowie aus dem EU-Aufbau-Instrument „NextGenerationEU“
    (Kap. 08 06 TG 67 bis 72)
336,4 Mio. € (+66,5 Mio. €)
  • Abwicklung Sonderfonds Corona-Pandemie im Bereich Gesundheit und Pflege
    (Kap. 14 05 TG 95-98)[2]
293,1 Mio. € (-364,6 Mio. €)
  • Technische Universität München - Sonstige Ausgaben zulasten Mittel Dritter
    (Kap. 15 12 Tit. 547 41)
274,6 Mio. € (-30,7 Mio. €)
  • Leistungen für den ÖPNV für den Ausgleich des 9 für 90-Tickets
    (Kap. 09 03 TG 98)
234,4 Mio. € (-13,6 Mio. €)
  • ÖPNV - Deutschlandticket
    (Kap. 09 06 TG 64)
214,7 Mio. € (+13,6 Mio. €)
  • Förderung von Plankrankenhäusern nach dem KHG i.V.m. dem BayKrG
    (Kap. 13 10 TG 71, 72 und 74 bis 75)
211,7 Mio. € (-2,0 Mio. €)
  • Leistungen nach dem SGB IX aus der Ausgleichsabgabe
    (Kap. 10 03 TG 86 bis 87)
167,7 Mio. € (+13,6 Mio. €)
  • Leistungen an Eisenbahninfrastrukturunternehmen für Planung und Bau der 2. Stammstrecke München
    (Kap. 09 06 Tit. 891 01)
166,1 Mio. € (+165,8 Mio. €)
  • Förderung von Maßnahmen im Energiebereich
    (Kap. 07 05 TG 73 bis 78)
164,9 Mio. €   (+21,3 Mio. €)
  • Ausgaben für Digitale Bildung
    (Kap. 05 04 TG 77)
135,3 Mio. € (+81,1 Mio. €)
  • Zuweisungen an Landkreise und Gemeinden
    für den kommunalen Straßenbau
    (Kap. 13 10 Tit. 883 08)
126,1 Mio. € (-10,3 Mio. €)
  • Zuwendungen des Landes für Einrichtungen der
    gemeinsamen Forschungsförderung gemäß
    Art. 91b GG (Kap. 15 03 TG 75)
123,8 Mio. € (+30,0 Mio. €)
  • Zuweisungen für den öffentlichen
    Personennahverkehr nach dem BayGVFG
    (Kap. 13 10 Tit. 883 09)
118,7 Mio. € (+6,1 Mio. €)
  • Verbesserung der Versorgungsstrukturen und
    der Pflegeinfrastruktur, Pflegeforschung
    (Kap. 14 04 TG 86)
114,7 Mio. € (+9,3 Mio. €)
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Abschaffung
    des Straßenausbaubeitragsrechts
    (Kap. 03 03 Tit. 883 04)
113,2 Mio. € (+15,0 Mio. €)
  • Ausgaben für die Sicherheit des Luftverkehrs 
    (Kap. 09 09 TG 70)
111,8 Mio. €  (+8,8 Mio. €)

Die Ausgabereste 2024 gingen um 1,6 auf 10,8 Mrd. € zurück. Dies ist insbesondere auf deren Rückgang beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Die gesamten Ausgabereste machten 2024 einen Anteil von 14,6% (Vorjahr: 17,3%) am Gesamthaushalt 2024 bzw. von 12,5% (Vorjahr: 14,4%) am Gesamtsoll 2024 (vgl. TNr. 18) aus:

Abbildung 13 Entwicklung der Ausgabereste - Gesamthaushalt
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Die Ausgabereste insgesamt sind in den letzten zehn Jahren um 100,2% angestiegen. Betrachtet man die Ausgabereste ohne die für den Sonderfonds Corona-Pandemie, das Corona-Investitionsprogramm und den Härtefallfonds Bayern, beträgt die Steigerung 97,9%.

Die Ausgabereste im Bereich der Investitionen (HGr. 7 und 8) sind - ohne die Sondertatbestände Corona und Härtefallfonds Bayern - in den Jahren 2015 bis 2022 von 3,1 auf 6,1 Mrd. € (+100,0%) gestiegen. Nach einem leichten Rückgang in 2023 (‑86,3 Mio. €) stiegen diese 2024 wieder um 19,8 Mio. € auf 6,08 Mrd. €.

Wenngleich die Ausgabereste in den Jahren 2022 (-0,4 Mrd. €) und 2023 (-1,7 Mrd. €) insbesondere aufgrund des Abbaus der Ausgabereste für Corona-Maßnahmen (grüne Säulen) insgesamt rückläufig waren, sind die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt (blaue Säulen) in 2022 (+1,2 Mrd. €) und 2023 (+0,2 Mrd. €) weiter angestiegen. 2024 sind die Ausgabereste um 1,6 Mrd. € zurückgegangen, wobei auch die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt erstmals seit Jahren wieder leicht rückläufig waren (-0,2%).

Nach Auffassung des ORH sind die anhaltend hohen Ausgabereste darauf zurückzuführen, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung seit Jahren nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Der ORH empfiehlt, Ausgabereste weiter abzubauen.



[1]     Vgl. TNr. 1.2.1.

[2]     Die Abwicklung von einzelnen - noch laufenden - Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege des Corona-Sonderfonds (ursprünglich Kap. 13 19, Ausgabereste 2023: 657,7 Mio. €) erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2024 über entsprechende Titel im Epl. 14.