TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch

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Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.

Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert wurden, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.

Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

Der ORH hat 2024/2025 zusammen mit dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Ansbach die Rückforderung von Bezügen bei Anwärtern der dritten Qualifikationsebene (QE) geprüft, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdiensts ein duales Studium aufgenommen haben. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Verwaltungsausbildung[1] (ohne Vollzugsdienst, Forstwesen und Lehrerausbildung) und dem Vollzug des Art. 75 BayBesG.

44.1                   Ausgangslage

Anwärter mit dualem Studium erhalten Anwärterbezüge[2] unter dem Vorbehalt, dass sie u.a. ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Erfüllt der Anwärter diese Voraussetzungen nicht, sollen die Anwärterbezüge bis auf einen Mindestbetrag von 400 € im Monat zurückgefordert werden. Die Rückforderung unterbleibt u.a., wenn der Anwärter die Nichterfüllung von Auflagen nicht zu vertreten hat (z.B. bei längeren Erkrankungen) oder die Rückforderung zu einer unzumutbaren Härte führen würde. Die Einzelheiten wurden in Verwaltungsvorschriften zu Art. 75 BayBesG geregelt. Danach sind die Auflagen in einem Schreiben festzulegen, dessen Kenntnisnahme von den Anwärtern „spätestens bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf auf einer zu den Akten zu nehmenden Zweitschrift schriftlich zu bestätigen ist“.[3] Die Auflagen setzen also eine Aushändigung in jedem Einzelfall voraus und bestehen nicht etwa kraft Gesetzes.

Die Zuständigkeit für die Rückforderung von Anwärterbezügen haben die obersten Dienstbehörden auf nachgeordnete Behörden (wie Oberlandesgerichte, das Landesamt für Steuern oder die Regierungen) übertragen. Die Berechnung von Rückforderungen erfolgt weitgehend manuell. Lediglich der Vollzug einer festgesetzten Rückforderung obliegt dem Landesamt für Finanzen als Bezügestelle.

44.2                   Feststellungen

Von 2015 bis 2020 zahlte der Freistaat 233 Mio. € als Anwärterbezüge für 6.724 Anwärter der dritten QE. Davon schlossen 1.699 (25,3%) ihr Studium nicht ab; auf diese entfielen nach Berechnungen des ORH rd. 24 Mio. € Anwärterbezüge. Zusätzlich wertete der ORH stichprobenartig 112 Personalfälle aus.

44.2.1                Rückforderungsquote

Die möglichen Rückforderungsansprüche wurden nur in einem geringen Umfang geltend gemacht. Im Zeitraum von 2015 bis 2020 waren rechnerisch rd. 24 Mio. € Anwärterbezüge betroffen. Davon wurden 1,7 Mio. € tatsächlich zurückgefordert. Das entspricht einer Rückforderungsquote von durchschnittlich 7,65%. Die nicht geltend gemachten Rückforderungsansprüche summierten sich auf 22 Mio. €.

Tabelle 63 Rückforderungsquote
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Die Auswertung von Einzelfällen ergab ebenfalls eine niedrige Rückforderungsquote: In 40 von 112 Fällen lagen die Voraussetzungen einer Rückforderung vor, davon wurden in 9 Fällen Rückforderungsbescheide erlassen.

44.2.2                Einzelprüfung von Personalakten

Die Stichprobenprüfung ergab auch zahlreiche Verfahrensmängel mit finanziellem Schaden von mindestens 460 T€ zulasten des Freistaates. Im Wesentlichen konnten diese folgenden Fallgruppen zugeordnet werden:[4]

  • Unzulängliche Sachverhaltsermittlung führte in 22 Fällen zum Absehen von Rückforderungsbescheiden mit einem Volumen von 326 T€, obwohl die Rückforderung nahe lag, wie etwa bei Entlassungen wegen nicht bestandener Prüfung. Mehrfach wurde aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung abgesehen, obwohl die Anwärter dazu gar nichts vorgetragen hatten.
  • In 7 Fällen scheiterte eine Rückforderung in der Größenordnung von 95 T€ daran, dass die Anwärter nicht nachweislich über die Auflagen informiert worden waren, unter denen die Zahlung ihrer Bezüge stand. In 8 weiteren Fällen wurden diese nicht in der aktuellen Fassung ausgehändigt; hier besteht ein zusätzliches Ausfallrisiko von113 T€.
  • In 8 Fällen war der manuell zu ermittelnde Rückforderungsbetrag nicht richtig berechnet oder die Rückforderung nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht worden. Dies führte zu einem Rückforderungsausfall von36 T€.

44.3                   Würdigung und Empfehlungen

Die Ausbildung von Verwaltungspersonal im Rahmen eines dualen Studiums ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften. Der Freistaat wendet dafür erhebliche Mittel allein bei den Anwärterbezügen auf. Dieser Mitteleinsatz ist eine wichtige Investition in die Zukunft, wenn die Anwärter ihre Ausbildung in der vorgesehenen Zeit auch erfolgreich abschließen. Wo dies aus Gründen, die die Anwärter selbst zu vertreten haben, nicht der Fall ist, müssen die Anwärterbezüge im Rahmen des Möglichen zurückgefordert werden. Bei einer Rückforderungsquote von unter 10% ist dies nicht in ausreichendem Maße sichergestellt. Der Freistaat verzichtete durch unzureichende Rückforderungsverfahren auf bis zu 22 Mio. € allein im Prüfungszeitraum von 2015 bis 2020. Der ORH hält insbesondere die Aushändigung bzw. die Erteilung der Auflagen in jedem Einzelfall sowie die manuelle Berechnung des Rückforderungsbetrags für aufwendig und fehleranfällig.

Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug zur Rückforderung von Anwärterbezügen nach Art. 75 BayBesG durch die personalverwaltenden Stellen zu verbessern und zu vereinfachen.

44.4                   Stellungnahme der Verwaltung

Das für das Dienstrecht federführend zuständige Finanzministerium (FM) verweist darauf, dass der Informationsfluss zwischen den personalverwaltenden Stellen und den Bezügestellen bereits in digitaler Form möglich sei. Die Prüfung zeige, dass die Personalstellen ihre Aufgabe nur unzureichend wahrnehmen würden. Bei Gelegenheit solle eine konsequentere Rückforderungspraxis bei den Personalreferenten der Ressorts thematisiert werden.

44.5                   Schlussbemerkung

Der ORH nimmt zur Kenntnis, dass das FM die Ressorts bezüglich der geringen Rückforderungsquote sensibilisieren möchte. Eine formlose Befassung der Personalreferenten der obersten Dienstbehörden reicht aber aus Sicht des ORH nicht aus, um eine zügige und flächendeckende Verbesserung sicherzustellen. Er empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug zur Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.



[1]     Im Geschäftsbereich der Staatsministerien des Innern für Sport und Integration, der Justiz, der Finanzen und für Heimat, für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, für Wohnen, Bau und Verkehr, für Familie, Arbeit und Soziales und des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

[2]     Die Anwärterbezüge betragen seit 01.02.2025 für die Eingangsämter A9 bis A11 insgesamt 1.563,85 € im Monat (Anlage 10 BayBesG).

[3]     Nr. 75.2. BayVwVBes.

[4]     Einige Fälle können in mehreren Fehlerkategorien berücksichtigt sein. Bei der Gesamtschadenssumme wurden diese nur einfach eingerechnet.