• TNr. 15 Entwicklung des Gesamthaushalts

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    Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen 2024 die Ist-Einnahmen um 3,6 auf 74,2 Mrd. € und die Ist-Ausgaben um 3,8 auf 74,8 Mrd. €. In 2025 steigen voraussichtlich sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben erneut an.

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  • TNr. 16 Sondervermögen für Investitionsförderung in Ländern und Kommunen

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    Der Bund wird zur Finanzierung der Maßnahmen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in den nächsten Jahren insgesamt 500,0 Mrd. € neue Schulden aufnehmen. Von diesem Sondervermögen gehen im Rahmen des LuKIFG 100,0 Mrd. € an die Länder. Die neu aufgenommenen Schulden des Bundes werden nicht auf die Länder übertragen. Dem Freistaat stehen aus diesem Sondervermögen insgesamt 15,7 Mrd. € zu. Im E-HG 2026/2027 plant der Freistaat mit einem Mittelvolumen von 7,0 Mrd. €.

    Der ORH weist darauf hin, dass eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren ist. Die Maßnahmen der Länder nach dem LuKIFG sind mittelbar - vom Bund - kreditfinanziert. Aus Sicht des ORH sollte die Staatsregierung deswegen die Mittel des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen und nicht zur Substitution allgemeiner Haushaltsmittel einsetzen.

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  • TNr. 17 Entwicklung der Ausgabereste

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    Die Ausgabereste sind 2024 insgesamt um 1,6 Mrd. € zurückgegangen, wobei die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt erstmals seit Jahren wieder leicht rückläufig waren (-0,2%).

    Die Ausgabereste sind in den letzten zehn Jahren um 100,2% angestiegen und belaufen sich zum 31.12.2024 auf 10,8 Mrd. €. Nach Auffassung des ORH sind die anhaltend hohen Ausgabereste darauf zurückzuführen, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird. Der ORH empfiehlt, Ausgabereste weiter abzubauen.

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  • TNr. 18 Entwicklung des Gesamtsolls

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    Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Nach einem leichten Rückgang 2023 stieg das Gesamtsoll 2024 wieder um 0,5 Mrd. € und 2025 um weitere 1,6 auf 87,6 Mrd. €.

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  • TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung

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    Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2011 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. Die Haushaltsjahre 2023 und 2024 schlossen mit einem negativen Finanzierungssaldo ab. 2025 wird er voraussichtlich wieder positiv sein. Mit Ausnahme des Jahres 2015 wurden die Haushalte seit 2011 stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant.

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  • TNr. 20 Steueraufkommen und Steuereinnahmen

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    Die Steuereinnahmen sind 2024 um 3.150,7 Mio. € (+5,8%) angestiegen; 2025 stiegen sie um 3.019,2 Mio. € (+5,3%) an.

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  • TNr. 21 Entwicklungen im Personalbereich

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  • TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

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    Die Rücklage erhöhte sich 2023 um 1,0 Mrd. € und 2024 um weitere 0,3 auf 10,4 Mrd. €. Aufgrund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2025 voraussichtlich noch 6,0 Mrd. €[1] und Ende 2027 noch 1,0 Mrd. €[2] betragen.

    Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.

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  • TNr. 23 Verschuldung im Staatshaushalt

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    Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den valutierten Kredit­marktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der haushaltsmäßige Schuldenstand wird sich Ende 2025 - vorbehaltlich etwaiger Sondertilgungen - voraussichtlich um 50 Mio. € auf 36,38 Mrd. € reduzieren.

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schuldenbremse sind - auch hinsichtlich des Tilgungsplans des Sonderfonds Corona-Pandemie - einzuhalten. Angesichts einer jährlichen Tilgungshöhe von voraussichtlich 574,1 Mio. € ab dem Jahr 2028 für die coronabedingten Schulden und mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage bedarf es aus Sicht des ORH einer inhaltlichen Priorisierung bei den Staatsaufgaben und entsprechender Maßnahmen auf der Ausgabenseite. Denn nur mit einer umfassenden Aufgabenkritik wird es gelingen, finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten.

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  • TNr. 24 Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau

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    Aus Sicht des ORH sollte eine umfassende Aufgabenkritik auch zwingender Bestandteil der aktuellen Verwaltungsmodernisierungs- und Bürokratieabbaubestrebungen der Staatsregierung sein. Allein die Stellenentwicklung der letzten 10 Jahre bis 2024 mit dem Aufbau von zusätzlichen 40.000 Stellen legt nahe, dass die staatlichen Aufgaben erheblich ausgeweitet wurden. Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist die Einsparung von 10.000 Stellen. Der ORH empfiehlt, staatliche Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und vollständig zu digitalisieren.

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