2026
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- Allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug
- Ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage und Ausblick
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TNr. 41 Elektronische Rechnung in der Staatsverwaltung
© Zerbor - stock.adobe.com Die Staatsregierung hat die Verarbeitung von E-Rechnungen in der Verwaltung über die letzten fünf Jahre nicht konsequent genug vorangetrieben, obwohl eine funktionsfähige, bundesweite elektronische Plattform bereitstand. Der Anteil an E-Rechnungen lag unter 3%. Der ORH rechnet mit einem Einsparpotenzial von jährlich 3,5 Mio. €. Im Gegensatz zu Bayern haben neben dem Bund auch mehrere Länder eine verpflichtende E‑Rechnung bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben.
Der ORH empfiehlt, die digitale Rechnungsannahme über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zeitnah bereitzustellen und eine Verpflichtung zur E-Rechnung einzuführen.
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TNr. 42 Spielbankabgabe und Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
© Aliaksandra - stock.adobe.com Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist als Spielbankunternehmen weitgehend steuerbefreit und muss stattdessen eine Spielbankabgabe an den Freistaat abführen. Die Spielbankgemeinden erhalten vom Freistaat einen sog. Gemeindeanteil als Ausgleich insbesondere für die entgehenden Gewerbesteuereinnahmen.
Von 2009 bis 2024 erhielten die Spielbankgemeinden 146 Mio. € mehr, als ihnen Gewerbesteuereinnahmen entgangen sind. Der ORH empfiehlt, den Anteil der Spielbankgemeinden sachgerechter auszugestalten.
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TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch
© BillionPhotos.com - stock.adobe.com Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.
Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.
Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.
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